Compliance Regelung

Compliance Regelung

1. Vorwort

Die ProNeu bekennt sich zu ihren geltenden „Grundwerten und Leitlinien“, zu einem von Verantwortungsbewusstsein und Integrität geprägten Verhalten.

Dazu gehört auch, dass wir als international tätiges Unternehmen die rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen der Länder, in denen wir tätig sind, beachten. Wir halten die jeweiligen Gesetze und damit übereinstimmende, allgemein anerkannte Gebräuche ein.

Für die ProNeu ist die Einhaltung aller Gesetze zum Schutz von Menschen und Umwelt ein elementarer Grundsatz, der sich gleichermaßen aus juristischen und ethischen Prinzipien ergibt.

Die aufgeführten Compliance Regelungen sind abgeleitet aus der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Arbeitsstandards (ILO) sowie Um- weltschutz- und Korruptionsgesetzen. Alle entsprechenden Gesetze und Vorschriften zu einem menschenwürdigen Umgang miteinander sowie Umwelt- und Arbeitsschutz sind strikt einzuhalten.

1.1 Menschenrechte

Die ProNeu hält sich an das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der United Nations (UN) und achtet diese, deren Einhaltung fördert und sicherstellt, dass sie sich nicht an Menschenrechtverletzungen mitschuldig machen.

1.2 Arbeitsstandards

Die ProNeu hält sich an die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Berücksichtigung der gelten Gesetze und Regelungen einhalten:

1.2.1 Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen

Die ProNeu wahrt die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlung.

1.2.2 Zwangsarbeit

Die ProNeu unterbindet jede Art von Zwangsarbeit— und Pflichtarbeit im Unternehmen.

1.2.3 Gleichheit des Entgelts

Die ProNeu zahlt männliche und weibliche Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt.

1.2.4 Diskriminierung

Die ProNeu steht für die Chancengleichheit und Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter fördert ungeachtet ihrer Rasse, Hautfarbe, des Geschlechts, Nationalität, sozialer Herkunft, etwaiger Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie ihres Alters.

1.2.5 Mindestalter und Verbot von Kinderarbeit

Die ProNeu hält sich mindestens an die ILO Konvention zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und unterbindet Kinderarbeit

1.3 Einhaltung des Mindestlohngesetzes

Die im Mindestlohngesetz definierten Anforderungen zum Mindestlohn gelten verpflichtend. Die ProNeu hält sich an die gesetzlichen Anforderungen zum Mindestlohn und erfüllt diese.

1.4 Standards im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die ProNeu hält sich an die gesetzlichen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften. Ebenfalls treffen wir alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen. Wir überprüfen ihre Wirksamkeit und passen sie erforderlichenfalls an.

1.5 Umweltschutz

Die ProNeu hält sich an den Umweltschutz hinsichtlich der anwendbaren Gesetze und internationalen Standards und beachten, im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgend, die Initiative ergreifend, um größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien zu fördern.

1.6 Korruptionsbekämpfung

Die ProNeu unterlässt jede Form der Korruption, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit.

1.7 Datenschutz

Die ProNeu hält sich an die Datenschutzbestimmungen nach § 5 BDSG. Nach dieser Vorschrift ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Gem.
§ 5 BDSG sind wir verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende Ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen hinaus.

2. Ergänzung zum Rechtsgeschäft zwischen der ProNeu und seinen Lieferanten

Diese Compliance Regelungen ergänzt verbindlich den zwischen der ProNeu und Lieferanten geschlossenen Vertrag.

Die ProNeu erwartet von dem Lieferanten die Einhaltung der aufgeführten Compliance Regelungen. Ebenso erwarten wir, dass die Beschäftigen Mitarbeiter und Nachunternehmer des Lieferanten diese Standards und Compliance Regelungen einhalten.

Bei festgestellten Verstößen gegen die aufgeführten Compliance Regelungen wird der Lieferant aufgefordert eine schriftliche Stellungnahme und Beschreibung der getroffenen Maßnahmen zur Behebung der Missstände vorzulegen. Bei Handlungen die zu einer Strafbarkeit wegen Korruption, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit führen können, steht der ProNeu ein fristloses Kündigungsrecht aller mit dem Lieferanten bestehenden Rechtsgeschäfte zu. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Lieferant für seine Leistungen Kinderarbeit in Anspruch nimmt.

 

Potsdam, im Juni 2020